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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | (H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car | 87 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 775045 | ||
Datum | 17.10.2013 11:54 MSG-Nr: [ 775045 ] | 35745 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter L. Mit dem Satz hast du mir den Tag gerettet. Also schauen wir doch mal in die Normen für GW-L1 und GW-L2 rein sowie in die Technische Richtlinie MZF RLP. === MZF RLP muss auf einem serienmäßigen Fahrgestell aufbauen. MZF 1: 3,5t zGG; vorzugsweise Staffel; Doppelkabine + Plane-Spriegel oder Koffer oder Kastenwagen möglich. MZF 2: 7,5z zGG; Trupp oder Staffel; Plane-Spriegel; Ladehilfe mindestens 1t MZF 3: 14t zGG; Trupp oder Staffel; Plane-Spriegel; Ladehilfe mindestens 1t === GW-L1: Nutzlast mindestens 2.000kg bei 7,5t zGG als "Soll-Forderung"; Trupp oder Staffel; eventuell fester Geräteraum, erst danach Plane-Spriegel oder Koffer; Ladehilfe mindestens 750kg GW-L2: Nutzlast mindestens 4.000kg bei 16t zGG als "Soll-Forderung"; zwangsweise Staffel; fester Geräteraum mit Mindestbreite 90cm, erst danach Plane-Spriegel oder Koffer; Ladehilfe mindestens 1.500kg Dazu bei beiden Fahrzeugen eine feste Feuerwehrtechnische Beladung mit z.B. sogar einer Multifunktionsleiter beim GW-L2. === Also mir gefällt die Technische Richtlinie besser. Eindeutige Aussagen zum zGG, kein unnötiger Zwang zum festen Geräteraum, dreistufige Regelung welche auch Fahrzeuge mit 3,5t zGG abdeckt, kein Zwang zur Staffelbesatzung, etc. Mit 5min Suche finde ich dir zig angebliche GW-L2 mit Truppbesatzung, eigentlich ein klarer Normverstoß. Wir reden hier ja nicht über ein Löschfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug oder einen Rüstwagen/Gerätewagen mit fester Beladung sondern über ein Logistikfahrzeug. Da schießt du mit deiner Verallgemeinerung etwas übers Ziel hinaus. | ||||
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