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Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
Mehrzweckfahrzeug;
Mehrzweckfahrzeug (Bayern), ähnlich MTW
Mehrzweckfahrzeug mit Ladehilfe (RLP), Spezifiziert in TR 5 RLP, drei größen, ähnlich GW-L
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Thema(H)LF, wozu?, war: VRW Concept Car87 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz775045
Datum17.10.2013 11:54      MSG-Nr: [ 775045 ]35745 x gelesen
Infos:
  • 19.10.13 Normung im Umbruch - RLP 2005 - LFI PLattner

  • Geschrieben von Peter L.Mit dem Satz hast du mir den Tag gerettet.
    Mit genau dieser Begründung kann jeder alles aushebeln. Und genau so entstehen dann wieder immer neue Varianten von allem möglichen.


    Also schauen wir doch mal in die Normen für GW-L1 und GW-L2 rein sowie in die Technische Richtlinie MZF RLP.

    ===

    MZF RLP muss auf einem serienmäßigen Fahrgestell aufbauen.

    MZF 1: 3,5t zGG; vorzugsweise Staffel; Doppelkabine + Plane-Spriegel oder Koffer oder Kastenwagen möglich.
    MZF 2: 7,5z zGG; Trupp oder Staffel; Plane-Spriegel; Ladehilfe mindestens 1t
    MZF 3: 14t zGG; Trupp oder Staffel; Plane-Spriegel; Ladehilfe mindestens 1t

    ===

    GW-L1: Nutzlast mindestens 2.000kg bei 7,5t zGG als "Soll-Forderung"; Trupp oder Staffel; eventuell fester Geräteraum, erst danach Plane-Spriegel oder Koffer; Ladehilfe mindestens 750kg
    GW-L2: Nutzlast mindestens 4.000kg bei 16t zGG als "Soll-Forderung"; zwangsweise Staffel; fester Geräteraum mit Mindestbreite 90cm, erst danach Plane-Spriegel oder Koffer; Ladehilfe mindestens 1.500kg

    Dazu bei beiden Fahrzeugen eine feste Feuerwehrtechnische Beladung mit z.B. sogar einer Multifunktionsleiter beim GW-L2.

    ===

    Also mir gefällt die Technische Richtlinie besser. Eindeutige Aussagen zum zGG, kein unnötiger Zwang zum festen Geräteraum, dreistufige Regelung welche auch Fahrzeuge mit 3,5t zGG abdeckt, kein Zwang zur Staffelbesatzung, etc.

    Mit 5min Suche finde ich dir zig angebliche GW-L2 mit Truppbesatzung, eigentlich ein klarer Normverstoß. Wir reden hier ja nicht über ein Löschfahrzeug oder Tanklöschfahrzeug oder einen Rüstwagen/Gerätewagen mit fester Beladung sondern über ein Logistikfahrzeug. Da schießt du mit deiner Verallgemeinerung etwas übers Ziel hinaus.

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