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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaGefahrgutschein wg. verlastende Geräten auf dem Fahrzeug, war: Richtiges Abstellen eines Stromerzeugers71 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg775700
Datum25.10.2013 19:07      MSG-Nr: [ 775700 ]13093 x gelesen
Infos:
  • 25.10.13 Informationsblatt Gefährliche Güter auf Einsatzfahrzeugen

  • Das hat nichts mit "Fachextremismus" zu tun - es sind Fragen gestellt worden und es gab fachliche Stellungnahmen dazu. Wenn es Leute gibt, denen dies nicht in den Kram passt ... *schulterzuck*

    Zu der Butter:
    Es geht nicht darum, Erbsenzählerei in Statistiken zu betreiben, sondern es geht um eine ganz einfache und eigentlich selbstverständliche Sache:

    Unfälle und Beinaheunfälle durch geeignete präventive, vorbeugende Maßnahmen verhindern!

    Die gesetzlichen Regelungen, Unfallverhütungsvorschriften und Dienstvorschriften bieten dazu den entsprechenden Rahmen, in dem man sich frei bewegen kann. Der Rest ist das, was im Arbeitsschutzbereich mit "BGV A0" oder anderweitig mit "Gesetz des gesunden Menschenverstandes" bezeichnet wird.

    Nur muss man sich als Verantwortlicher darauf einlassen, innerhalb der gesetzten Grenzen entsprechende Entscheidungen zu treffen und auch die Verantortung für diese Entscheidungen zu übernehmen.

    Wer das nicht will ... sollte nicht entsprechend tätig werden.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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