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RubrikSonstiges zurück
ThemaUntätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet10 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778326
Datum04.12.2013 09:40      MSG-Nr: [ 778326 ]2170 x gelesen

...was sind das dann nur für Milieus ?

So wie ich es mir klicheehaft vorstelle?

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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Untätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt