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| Thema | Koalitionsvertrag | 29 Beiträge | ||
| Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 778926 | ||
| Datum | 16.12.2013 10:21 MSG-Nr: [ 778926 ] | 6078 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Volker L.: Ja, das ist das Standard-Abwimmelverfahren. Sich für nicht zuständig erklären (weil Feuerwehr formell ja Landesrecht ist). Doch in jedem Bundesland bestehen die gleichen Probleme - also wäre es an der Zeit, dass der Bund sich übergeordnet des Themas annimmt und die Länder diesbezüglich unterstützt. Nein, andersherum: Der Bund kann sich nicht einfach "für zuständig erklären" oder sich mal eben "Problemen annehmen" (und, am Rande, bestehen auch nicht in jedem Bundesland die gleichen Probleme - Hamburg oder Berlin vs. Bayern, NRW oder Niedersachsen). Dazu vielleicht mal das Grundgesetz lesen, z.B. die Artikel 20 - 37 "Der Bund und die Länder" und 70 - 82 "Die Gesetzgebung des Bundes". Aber mit Anfragen wenden sich manche Politiker mit jedem belanglosen Kleinscheiß an die Regierung Ja? Anfragen zu Feuerwehrbedarfsplänen von Kommune X z.B. wären mir nicht mal auf Länderebene bekannt. Weil sie da einfach nicht hingehören. Gruß Daniel | ||||
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