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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Druckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben! | 41 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 782056 | ||
Datum | 29.01.2014 10:24 MSG-Nr: [ 782056 ] | 10051 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Bis die Trommel unter Wasser steht, müßte die Pfütze schon locker 15-20cm tief sein. Bei Voraussetzung von etwas GMV sollte man meinen, dass da keiner eine Kabeltrommel reinstellt. ja, das kommt gemeinhin zu dem Thema so rüber, argumentiert wird aber mit schlechteren Bedingungen als auf Baustellen - dann muss ich auch damit rechnen, dass die Kabeltrommel nicht steht, sondern beim Abrollen bzw. Stolpern/Ziehen umkippt... Hat da schon mal einer für die Fw-Kabeltrommeln (Blech und neu) in jeder Lage die Konsequenzen überlegt? edit: bzw. wie sehen die seit Jahren im Betrieb befindlichen Personenschutzschalter aus? Haben die auch alle Stecker in IP 68 - m.W. nein... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino
Geändert von Ulrich C. [29.01.14 10:37] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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