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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Druckwasserdichte Steckverbindungen.... neue UVV-Vorgaben! | 41 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW | 782115 | ||
Datum | 29.01.2014 19:01 MSG-Nr: [ 782115 ] | 9131 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian S. Ja und? Was hindert daran den Stecker zu tauschen? Wenn er hinüber ist muß man das auch machen, dazu wird das Gerät auch nicht eingeschickt. Ich Stelle mir die Frage, was denn die Hersteller dazu sagen? Schließlich steht in den meisten Bedienanleitungen, das Änderungen an den Geräten zum erlöschen der Betriebserlaubnis, beziehungsweise auch der Garantie führen ? Grüße
Geändert von Jan Philip M. [29.01.14 19:04] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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