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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten ![]() | 39 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 782532 | ||
Datum | 04.02.2014 08:29 MSG-Nr: [ 782532 ] | 15860 x gelesen | ||
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Natürlich kann der verantwortliche Zugführer im Rahmen seiner Befugnisse und, wie hier dargestellt, zum Schutz der Mannschaft, eine derartige Anweisung treffen. Diese ist für die Mitarbeiter bindend, sofern sie nicht gegen die bekannten Grundrechte, gegen Landesrecht oder ggf. die Granatenpflicht verstößt. Einen derartigen Verstoß kann ich allerdings bis dato nicht erkennen, also alles in Ordnung. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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