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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt: Verwendung der Signalanlage per Dienstanweisung verboten | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 782646 | ||
Datum | 05.02.2014 10:58 MSG-Nr: [ 782646 ] | 11223 x gelesen | ||
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Geschrieben von Dirk G. Genau das hab ich auch gedacht. Warum die Forderung nach Gurten nicht schon vor zwanzig Jahren, oder vor zehn. Da wäre es dann wohl möglich gewesen, dass nach zu rüsten. Hier gehts nicht um die Sicherheit der Kameraden. Man sollte nur nicht pauschalieren. Wir alle wissen nicht ob und wie oft die Feuerwehr den Träger schon darauf aufmerksam gemacht hat das etwas geschehen muß. Und vielleicht kam da schon das Argument "in 5 Jahren wird der doch eh ersetzt". Und Mittlerweile sind halt doch 10 Jahre vergangen. Ich kann das in dem Fall nicht sagen aber es ist doch alles mögliche das es auch Zwischenstufen gab und nicht sofort die volle Eskalationsstufe gezogen wurde, quasi als letztes Mittel weil man immer wieder vertröstet wird. Solche Fälle gibts nämlich auch zu genüge, das dann irgendwann so eine Trotzreaktion kommt die natürlich für alle die zum ersten mal von dem Fall hören recht krass klingt. Natürlich isses Käse, aber eben, bitte ab und zu auch die Gesamtumstände betrachten. Geschrieben von Dirk G. Hier will die Feuerwehr ihre Macht demonstrieren, sonst nichts. Kann sein, muß aber nicht. Vielleicht isses auch Hilflosigkeit ....... Viele Grüße Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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