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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Das mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr | 110 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 785767 | ||
| Datum | 28.03.2014 16:54 MSG-Nr: [ 785767 ] | 28191 x gelesen | ||
Geschrieben von Alexander W. Das sehe ich nicht so kritisch. Die Kaninchenzüchter haben nicht die Förderung des Brandschutzes, etc. als Satzungszweck, wie es der gemeinnützige Feuerwehr e.V. hat. Von daher kann man (die Gemeinde) relativ leicht argumentieren, warum der eine Verein diese Räume nutzen darf, und der andere nicht. Man könnte den Kaninchenzüchtern dafür die gemeindeeigene Wildwiese zur Nahrungsgewinnung anbieten. Wobei das natürlich nur guter Wille wäre, denn die Kaninchenzucht ist keine kommunale Pflichtaufgabe ;) Wo kein Kläger, da kein Richter... Wenn es aber einer darauf anlegt und u.a. noch auf den Strom für die Fritteuse(n), die Kühlwagen,... verweist, dann könnte es zumindest einiges an Argumentationsaufwand seitens der Verwaltung erfordern. Wenn der andere Verein dann noch "etwas gemeinnütziger" ist, als der Kaninchenzüchterverein (z.B. irgend was mit Kindern oder Jugend, das zieht immer), dann ist es sicherlich nicht ganz einfach. Mir ging es nur darum aufzuzeigen, dass ein Verein als eigene juristische Person wiederum andere Probleme mit sich bringen kann (und damit was der große Vorteil des Sondervermögens nach §18 FwG Ba-Wü ist - das man zudem noch hemmungslos "verfuttern" kann, da es keiner gemeinnützigen Zweckbundung unterliegt und gerade nicht dazu dienen soll, Einsatzmaterial anzuschaffen). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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