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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Das mysteriöse Konto der Heider Feuerwehr | 110 Beiträge | ||
| Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 785899 | ||
| Datum | 31.03.2014 11:17 MSG-Nr: [ 785899 ] | 27380 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Das Problem ist nur, dass niemand einen Aufnahmeantrag in den "nicht eigentragenen Verein Feuerwehr XY", sondern in die Feuerwehr der Stadt XY als gemeindliche Einrichtung stellt. Ganz so einfach ist die Kritik für SH nicht: Der Aufnahmeantrag wird gegenüber dem Vorstand gestellt (nicht gegenüber dem Ehrenbeamten!, §3(4) Mustersatzung) und die Verpflichtung bei Aufnahme erfolgt auf die Satzung (nicht auf das BrSchG! §3(6) Mustersatzung). Das Problem liegt eher darin, dass der Wehrführer im Zweifel gar nicht weiß, dass es Vorsitzender eines nicht-eingetragenen Vereins ist (weil es ihm keiner erklärt hat!), und dass er folglich den Aspiranten darüber auch nicht aufklären kann. Geschrieben von Christian F. Dazu kommt, dass jeder, der in einen nicht eingtragenen Verein eintritt, grundsätzlich voll und mit seinem gesamten Privatvermögen für die Geschäfte des Vereins haftet Das habe ich auch so gelernt. Mittlerweile ist die Haftung durch höchstrichterliche Rechtsprechung aber stark eingeschränkt. Auch die passive Parteifähigkeit vor Gericht ist anerkannt. Der nicht-rechtsfähige Verein ist gar nicht mehr so schlimm wie er mal war. Bei aller - auch von mir geteilten - Kritik müssen wir aber auch die möglichen Alternativen genau betrachten: Kein kommunales Haushaltsrecht und kein Gemeinnützigkeitsrecht erlaubt es, dass Spenden und gemeindliche Zuwendungen gesammelt werden, um davon die "Einsatz- und Übungsgetränke", die Weihnachtsfeier oder auch die "Blaufahrt" mit Partnern zu finanzieren. Hierfür ist m.E. der konkludente nicht-eingetragene Verein immer noch die einfachste und am wenigsten bürokratische Lösung, wenn die steuerrechtlichen Grenzen eingehalten werden und die Kassenführung ordentlich und transparent erfolgt. Aber man muss auch den Mut haben, ganz klar zu sagen, dass eine "Blaufahrt" mit dem Billigflieger nach Malle nichts mehr mit Kameradschaftspflege zu tun hat. Gemeinde-, Vereins- oder Kameradschaftskassen sind nicht dafür da, solche Auswüchse zu finanzieren. Die (Mit-)Finanzierung von Ausstattung gehört ebenfalls nicht in die Kameradschaftskasse. Hierfür braucht man einen gemeinnützigen Förderverein, oder man wickelt zweckgebundene Spenden über den Kommunalhaushalt ab. Will man größere Summen einnehmen, kommt man immer in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (Festveranstaltung, Ferienwohnungsvermietung(!), Konzerte des Musikzuges), dann wird immer eine Steuererklärung fällig - und dafür brauche ich einen ordentlich konstituierten Rechtsträger, z.B. einen e.V. - aber Achtung: Dessen Einnahmen dürfen dann nicht direkt oder indirekt den Mitgliedern zugewendet werden, also auf diesem Weg kann ich keine Finanzmittel für Weihnachtsfeier, Blaufahrt und Co. gewinnen. Es wäre schön, wenn diese Fragen mal in Feuerwehr-Kreisen offen und kompetent diskutiert werden könnten. Viele Grüße Rainer | ||||
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