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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gesetzliche Hilfsfrist und Feuerwehr | 58 Beiträge | ||
Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 786657 | ||
Datum | 10.04.2014 11:34 MSG-Nr: [ 786657 ] | 11347 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Wo eine Verbeamtung hingegen m.E. wichtig wäre, wäre in Bayern bei Euren Kreisbrandräten. Hier noch mit EA-Personal zu arbeiten ohne eine vorgegebene Qualifikation die höher liegt als das, was der normale FF-Führer auch absolvieren kann und mit einer Abhängigkeit von Wahlen durch die, die er eigentlich kontrollieren soll ist m.E. nicht mehr zeitgemäß. Nicht nur bei den Kreisbrandräten. Auch ein Kreisbrandinspektor hat schon einen ordentlichen A... voll Arbeit. Wenn ich mir meinen Heimatlandkreis (Landshut) ansehe, dann hat jeder KBI zwischen 40 und 60 Freiwillige Feuerwehren bei einer Fläch von um die 300 km² zu betreuen. Plus die ganzen Sonderobjekte, Brandschutzbedarfspläne, Beratung der ILS, Fahrzeugkonzepte, Ausbildung etc... Wenn ich grob überschlage, dass jede Feuerwehr ne Jahreshauptversammlung, ein Leistungsabzeichen und eine größere Übung macht, dann kommt das auch hinzu. Weihnachtsfeiern, Floriansfeste, Gründungsfeste etc. lass ich mal ganz raus. Es ist nur ein kleiner Teil eines Gesamtproblems, welches sich auf die Feuerwehr und damit auf die Hilfsfrist auswirkt. Aber nachdem der Karren noch läuft und aktuell nur bischen "hustet", wird man warten bis es das erste Mal richtig kracht. Viele Grüße, Albert Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird. | ||||
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