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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Digitalfunk: Bei der Berliner Polizei herrscht Funkstille | 72 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 789750 | ||
Datum | 04.06.2014 22:11 MSG-Nr: [ 789750 ] | 22593 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorsten H. Man nimmt sowas schrittweise in Betreib und testet. Wer oder was sagt dir, dass das nicht genau so gemacht wurde!? Geschrieben von Thorsten H. Und dies macht üblicherweise zuerst der Auftragnehmer (also in dem Fall der Netzbetreiber). Was macht der? Messfahrten. Hat er ziemlich sicher auch gemacht. Geschrieben von Thorsten H. Wenn der sich sicher ist, dass es geht, macht er einen schrittweisen Test (in größeren Schritten) mit entsprechenden Personen des Auftraggebers. Sprich Feuerwehrs und Rettungsdienst. Man gibt denen die Funkgeräte und sagt testet mal. Wie schon auf Florian geantwortet: Die kennen die Schwachstellen in ihrem Beritt aus dem ff. Und das sind sicherlich auch Stellen, die nicht von den Messfahrten erfasst wurden. Und genaus finden sich auch bei einer IBN einer Maschine immer wieder mal Bugs, die bei der Vor-IBN und den Testläufen nicht aufgefallen sind. Ist leider so. Insbesondere bei einer Erst-IBN. Geschrieben von Thorsten H. Wenn man solche Projekte plant, sollte man wissen, welche Fehler Endbenutzer machen können, und rechtzeitig darauf reagieren. Hat man das nicht!? Geschrieben von Thorsten H. Ausserdem sollte klar sein, dass dem Endbenutzer egal ist, warum was nicht geht und vor allem, dass jeder kleinste Fehler umso kritischer Betrachtet wird, je mehr Pannen es bei der ersten Inbetriebnahme gibt. Und dennoch bleiben die Pannen nicht aus. Das ist leider so. Auch wenn die Anlage schon 50 mal so gebaut wurde, kann immer wieder was vorkommen, auch durchaus mal was Kritisches. Liegt einfach daran, dass kein Unternehmen 100 % Fertigungstiefe hat. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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