News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 792729 | ||
Datum | 29.07.2014 12:53 MSG-Nr: [ 792729 ] | 2889 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard D. Bloss wann müsste ich sie dann anziehen ? Im THW ist es so, dass derjenige, der einen Dienst anordnet, auch dazu sagt, in welcher Bekleidung der Dienst zu leisten ist. In der Feuerwehr wird es kaum anders sein, also lautet die Antwort vermutlich: Wenn der dienstliche Vorgesetzte dies anordnet. Dienstplan: Begrüßung des neuen Jahres gültig für: Alle Mitglieder der Ortsfeuerwehr Stenkelfeld Dienstbeginn: 31.12.20xx 23:30 Dienstende: 01.01.20xx 0:30 Dienstbekleidung: Anzug gemäß Dienstvorschrift xy Leitung der Dienstveranstaltung: Oberbrandpatsche Dieter N. Hinweise: Im Anschluss an die Dienstveranstaltung ist eine kameradschaftliche Veranstaltung mit Kaltschale vorgesehen. Jeder Teilnehmer bringt drei Dosen gute Laune mit. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|