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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 794454 | ||
Datum | 27.08.2014 16:25 MSG-Nr: [ 794454 ] | 15095 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas E. Aber die Kameradschaftspflege der Feuerwehr kann als gemeinnützig gelten. Wichtig wäre daher, das die Mitglieder der Feuerwehr nicht Mitglied der Fördervereins sind. Dieser Gedanke ging mir auch schon durch den Kopf, denn die Pflege und der Erhalt der ehrenamtlich Tätigen (und damit meine ich "echtes" Ehrenamt, also die Erfüllung einer kommunalen/staatlichen Aufgabe) hat ja durchaus einen gemeinnüzigen Aspekt. Leider habe ich für diese Aussage bisher keinelei belastbare Quellen gefunden. Und bis dahin, will ich da auch keine Experimente machen. Schon ein bisschen verwunderlich, dass es scheinbar einen Bereich des Vereinswesens geben soll, zu dem sich noch keine richterliche Instanz geäußert hat ;) "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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