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Feuerwehrdienstvorschrift
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Innenangriff
Dienstvorschrift
RubrikEinsatz zurück
ThemaGummiwurst beim Innenangriff :-(65 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP796876
Datum13.10.2014 18:46      MSG-Nr: [ 796876 ]16412 x gelesen

Geschrieben von Ulrich C.Wenns allerdings schief geht, kannst Du ggf. dem Staatsanwalt erzählen, wie konkret Du in der Entscheidung die FwDV 3 dazu verstanden hast - und wo das dann aus dem Ruder lief....Die FwDV 3 beginnt beim Thema Schnellangriff mit "Der Einheitsführer erkundet die Lage..." - nichts anderes habe ich bisher geschrieben. Weiter geht es dann mit ganzen zwei (!) begrenzenden Aussagen, die einen Einsatz "in der Regel" (!) eingrenzen:
- kein weiteres Rohr erforderlich und
- Länge ausreichend.
Ich werd dem Staatsanwalt im dümmsten/extremsten Fall auch erzählen müssen, weshalb mein Trupp mit der Kübelspritze die Durchzündung des Adventsgestecks zum Wohnzimmervollbrand nicht heil überstanden hat, oder weshalb ich einen Trupp überhaupt in den IA geschickt habe, wenn sich hinterher rausstellt das ein Außenangriff die bessere Wahl gewesen wäre. Da macht mich die DV 3 und der Schnellangriff jetzt nicht wirklich fertig.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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