Geschrieben von Gerrit L.und erst nach der Bescheinigung der einwandfreien Kassenführung durch die Kassenprüfer kann die Vorstandschaft entlastet werden
nene
Der Kassenprüfer kontrolliert den Vorstand und nicht nur die Kasse! Wenn die Vorstandsarbeit rechtlich einwandfrei war, kann der Kassenprüfer die Entlastung des Vorstandes empfehlen. Die Mitgliederversammlung kann den Vorstand entlasten und damit eine Einwandfreie Vereinsführung feststellen. Damit kommt man den Vorstandsmitgliedern aber nicht mehr an die Börse.
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