News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Def. Katastrophe, war: Entwurf neues FwG für NRW | 4 Beiträge | ||
Autor | Bjoe8rn 8M., Spiesen - Elversberg / Saarland | 799362 | ||
Datum | 27.11.2014 12:50 MSG-Nr: [ 799362 ] | 2083 x gelesen | ||
Hallo ! Das BBK definiert das nach dem Glossar der Webseite so: Katastrophe Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in so ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden, dass die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde zur Gefahrenabwehr tätig werden. Quelle: BBK Glossar Die stellen also auf die Leitung der KatS-Behöre ab und verweisen darauf, dass die Definition landesrechtlich abweichen kann. Viele Grüße Björn Matheis Auf dem Weg in den Irrsinn bedeutet Stillstand Fortschritt ! alles meine ganz persönliche/private/eigene Meinung ! | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|