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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung StGB - Auswirkung Einsatzstellenfotos | 6 Beiträge | ||
Autor | Rene8 S.8, Nettersheim / NRW | 803431 | ||
Datum | 05.02.2015 09:43 MSG-Nr: [ 803431 ] | 5908 x gelesen | ||
Nahezu unbemerkt ist eine Gesetzänderung auf dem Weg die sicherlich auch Auswirkungen auf den Bereich Feuerwehr, hier insbesondere Fotos von Einsatzstellen mit Betroffenen oder gar die vermeintlich lustigen Bilder z.B. bei einem Fest haben. Konkret geht es um §201a - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Absatz 1, Satz 2: "eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt" Ich glaube kaum, das die Feuerwehr wirklich "befugt" ist, im Einsatzfall betroffene Personen mit abzulichten (kenne ohnehin niemanden der dies beabsichtigt) - grundsätzlich dürfte kaum jemand befugt sein, die Hilflosigkeit einer Person abzulichten geschweige denn zu veröffentlichen. Hat dies gar Auswirkungen auf die Presse? Eure Meinung dazu würde mich interessieren. Quellen: Gesetzestext Veröffentlichung Bundesgesetzblatt Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche Meinung und nicht die einer HiOrg, der ich evtl. angehöre! | ||||
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