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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Kinderporno-Prozess: Edathys 5000 Euro gehen an Jugendfeuerwehr | 101 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen | 805387 | ||
Datum | 10.03.2015 15:51 MSG-Nr: [ 805387 ] | 30967 x gelesen | ||
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Geschrieben von Uwe S. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das Gericht in dem Fall absichtlich Herrn Edathy geschont hat. Und die Aufforderung die Spende abzulehnen bedeutet in meinen Augen, dass Du die Entscheidung des Gerichtes und damit in letzter konsequenz den Rechtsstaat in Frage stellst. Au wire, eine gewagte These.. Erst einmal hat keiner den Kinderschutzbund aufgefordert, die Spende abzulehnen, das war im Vorstand besprochen. und ich halte diese Entscheidung für richtig.. Geschrieben von Uwe S. Und die Aufforderung die Spende abzulehnen bedeutet in meinen Augen, dass Du die Entscheidung des Gerichtes und damit in letzter konsequenz den Rechtsstaat in Frage stellst. Was ist das für eine Rechtsauffassung? Das Gericht war der Meinung, dass das Geld einer Institution zukommen sollte, die sich mit dem Schutz der Kinder auseinander setzt und hat den Vorschlag unterbreitet, es dahin zu geben. Das war keine rechtsverbindliche Entscheidung, der Begünstigte hat das Recht, zu sagen : Oh ja, danke" oder "nein, das wollen wir nicht" Der Hintergrund der Ablehnung war, soweit ich die Fakten kenne die Aussage des Herrn E., dass er ja gar kein Geständnis (was sogar rein formaljuristisch stimmt, er hat lediglich eingeräumt, unappetitliche Dateien auf dem Computer zu haben. Da hat der StA etwas blauäugig gehandelt er hätte da genauer "hinhorchen" müssen") abgelegt hätte.. Hier draus eine Missachtung des Rechtsstaates zu konstruieren. also WIRKLICH NICHT.. Es wurde schon richtig geschrieben, dass die Richter immer wieder mit Bitten der Institutionen konfrontiert werden, sie zu bedenken - und die Richter suchen sich dann meistens die Treffensten heraus - oder bedenken ganz die Staatskasse. E. hätte auch bei erneuter Ablehnung das Geld nicht behalten können. Ich persönlich bedauere die Entscheidung der JF, aber das zu kritisieren steht mir nicht zu Gruß Klaus acht Jahre Schöffe am Landgericht Hannover (der oftmals an derartigen Entscheidungen mitgewirkt hat) Viele FW-Beiträge unter "user-blog" | ||||
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