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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | FwDV2 Ausbildung Truppmann | 8 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz | 806070 | ||
Datum | 24.03.2015 07:56 MSG-Nr: [ 806070 ] | 9079 x gelesen | ||
Hallo Forenwelt, lt. der DV2 hat ja jeder FM grundsätzlich den Truppmann Lehrgang zu besuchen. Dieser bildet sich ja in TM Teil 1 und Teil 2. Teil 1 ist der s.g. Grundlehrgang an dem dann der Teil 2 mit einer zweijährigen Ausbildung anschließt. In RLP ist lt. FwVO sogar eine Anrechnung der Jugendfeuerwehr möglich und die Ausbildung verkürzt sich um ein Jahr, bzw. kann angerechnet werden. Jetzt meine Frage: Ist das möglich das die zweijährige Ausbildung bereits vor beginn des Grundlehrgangs in der entsprechenden Feuerwehreinheit startet. Also das jemand z.B. mit 18 Jahren in die FF eintritt mit 20 Jahren aber erst den Grundlehrgang besucht und dann mit Abschluss des Grundlehrgangs sofort als selbständiger Truppmann eingesetzt werden kann und darf? Gruß Andreas Schmidt | ||||
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