Rubrik | Atemschutz |
zurück
|
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 806784 |
Datum | 07.04.2015 09:14 MSG-Nr: [ 806784 ] | 48045 x gelesen |
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Verkehrsunfall
Mannschaftstransportwagen
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
First Responder
Geschrieben von Thorsten H.Aber so wie in Ba-Wü die BOS aufgezogen und "regiert" werden würde mich da nichts mehr wundern oder erschrecken. :-(
da bin ich froh, dass das hier ganz klar geregelt ist:
Einsatzstichworte
Da steht zwar auch noch das drinnen:
Ersatzweise können bei R 1 ausschließlich zum Schutz der Einsatzkräfte eingesetzt werden:
- ehrenamtlich besetzte Rettungsmittel mit Ausrüstungs- und Ausbildungsstand der Regelversorgung,
- Feuerwehrfahrzeuge, wenn sie mindestens Notfallkoffer, EKG-Sichtgerät mit Defibrillator, Absaugung, Schaufeltrage oder Spinboard mitführen und die Besatzung über den Ausbildungsstand der Regelversorgung verfügt.
Bei Meldebildern mit gemeldeten verletzten oder erkrankten Personen oder in Fällen, bei denen dies zu vermuten ist, sind Rettungsmittel der Regelvorhaltung nach HRDG zu alarmieren.
Und die Anforderung ist schon sportlich....
Blöd wirds auf dem Land natürlich, wenn du sowas hast undd ann noch einen RTW zur Absicherung abstellen sollst und dann vielleicht noch ein weiterer Notfall eingeht (war bei dem VU so, da gab es noch einen weiteren Notfall im Beritt -> MTW mit RA als FR noch im Einsatz)....
Aber das ist das Problem, wenn man auf dem Land wohnt... Kommt aber zum Glück ja auch nicht täglich oder wöchentlich vor....
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 22.07.2008 19:14 |
 |
Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 19:17 |
 |
Mark7us 7B., Heimstetten |
| 22.07.2008 19:18 |
 |
Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 22.07.2008 20:30 |
 |
Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 21:20 |
 |
Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 23.07.2008 10:18 |
 |
Andr7eas7 B.7, Düsseldorf |
| 22.07.2008 19:28 |
 |
., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:35 |
 |
Chri7sti7an 7D., Büren |
| 22.07.2008 19:55 |
 |
., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:53 |
 |
Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 23.07.2008 15:39 |
 |
., Westerwald |
| 23.07.2008 15:56 |
 |
Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 22.07.2008 19:54 |
 |
Holg7er 7M., Maintal |
| 22.07.2008 20:51 |
 |
., Knetzgau-Zell am Ebersberg | |