Rubrik | Atemschutz |
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Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 806876 |
Datum | 09.04.2015 11:29 MSG-Nr: [ 806876 ] | 45666 x gelesen |
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Einsatzleiter
Einsatzleiter
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Michael S.Es gibt Feuerwehren die sind hier gerne dabei (stell ich jedem frei sich zu überlegen warum), gleichzeitig gibt man aber Einsätze mit Verkehrsflächenverunreinigung am Tage an den Bauhof etc. ab (was ich persönlich als richtig erachte) um die Einsatzbelastung zu reduzieren. Notfälle nehme ich hier natürlich aus der Betrachtung raus. Allerdings scheint es so, dass viele Wehren grundsätzlich alles als Notfall ansehen sobald der RD vor Ort ist und sich anders wie bei vielen sonstigen FW-Einsätzen keine Gedanken über Kostenerstattung machen.
Wir fahren auch einiges an Tragehilfen bei meiner BF. Ich kann mich aber an kaum eine Heimfahrt eines Pat. erinnern, bei der wir gerufen worden wären. Und die wenigen Fälle waren Schwerlastpatienten. Wir fahren unsere Ölspuren aber auch selbst...
Bei uns gibt es aber auch keine Probleme einen RTW als Absicherung zu einer E-Stelle zu bekommen. Wir arbeiten zusammen, nicht gegeneinander. Wenn der RTW nicht mehr benötigt wird , dann wird er wieder in die 1 geschickt. Braucht die Lst einen RTW wird beim EL nachgefragt und wenn er sein okay gibt weil die Lage ausreichend gesichert ist, dann kann er abgezogen werden. Aber niemals am EL vorbei.
Wir haben aber auch schon bei SEK-Lagen den RA und RS gestellt, ohne RTW, und dort den "Betriebssanitätsdienst" gestellt. ;-)
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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Jan 7O., Trennewurth |
| 22.07.2008 19:17 |
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Mark7us 7B., Heimstetten |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
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Jan 7O., Trennewurth |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf |
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., Kastorf/ Kiel |
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Chri7sti7an 7D., Büren |
| 22.07.2008 19:55 |
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., Kastorf/ Kiel |
| 22.07.2008 19:53 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 23.07.2008 15:39 |
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., Westerwald |
| 23.07.2008 15:56 |
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Stef7an 7B., Alpen/Aachen |
| 22.07.2008 19:54 |
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Holg7er 7M., Maintal |
| 22.07.2008 20:51 |
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., Knetzgau-Zell am Ebersberg | |