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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | RTW als Absicherung der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz | 115 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 806914 | ||
Datum | 10.04.2015 08:55 MSG-Nr: [ 806914 ] | 45066 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Das Urteil würde ja dann im Hinblick auf meine Ausgangsfrage lauten, dass die Krankenkasse als Kostenträger nicht als Behörde angesehen wird, gegenüber der die üblichen Regelungen der Amtshilfe angewandt werden können? So sehe ich das auch und eine Abrechnung wird möglich. Anderes reales Beispiel: DLK wird angefordert durch RD. An Est. stellt sich heraus das DLK nicht eingesetzt werden kann (baulich) oder die Wartezeit bis die dringend benötigte DLK eingetroffen ist, dazu geführt hat doch eher übers Treppenhaus zu gehen bzw. dies nach Neuüberlegung die durchzuführende Maßnahme wird. Möglichkeit 1: Fw geht wieder ohne oder nur mit beratender Tätigkeit. Möglichkeit 2: Fw unterstützt am Tragetuch etc. Wäre es denkbar dies dann wie o.g. abrechnen zu können? Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | ||||
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