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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unterlagen Ausschreibung veröffentlichen | 6 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Lingen / Niedersachsen | 811807 | ||
Datum | 01.09.2015 13:37 MSG-Nr: [ 811807 ] | 4741 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian K. Gibt es gründe für eine beschränkte Weitergabe der Unterlagen? Bei der Variante mit dem Postversand von Papier wäre zumindest die Kostenfrage zu stellen. Ferner könnte man sich allgemein die Möglichkeit eröffnen, den erarbeiteten Inhalt der Unterlagen später auch als Beratungsdienstleistung zu verkaufen. Geschrieben von Sebastian K. Jeder Bürger kann im Rahmen des Informationsfreiheitgesetzes sowieso einen Blick in die Unterlagen werfen. Sagt das Gesetz denn, dass die Unterlagen kostenlos rausgegeben werden müssen? So weit ich weiß kann für das Bearbeiten einer Anfrage eine Gebühr verlangt werden. Außerdem dürfte der Bürger seinerseits die Unterlagen nicht veröffentlichen. Geschrieben von Sebastian K. ich habe eine Frage an die wirklichen Ausschreibung Spezialisten. Ich bitte um Entschuldigung, falls die Antwort nicht genehm ist. Ich halte mich selbstverständlich nicht für einen Spezialisten. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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