Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | TÜV Abnahme für neuen KdoW | 20 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 814399 |
Datum | 01.12.2015 21:12 MSG-Nr: [ 814399 ] | 8145 x gelesen |
Infos: | 05.12.15 LInk
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Strassenverkehrzulassungsordnung
Ist das ein fabrikneues Fahrzeug, das noch nicht zugelassen war?
Dann braucht ihr für die Einzelbegutachtung nach §13 FGV einen Unterschriftsberechtigten vom technischen Dienst (davon gibt es viele) oder eine technische Prüfstelle (das ist die schon genannte eine Prüforganisation je Bundesland mit Monopolbefugnissen; im Westen der zuständige TÜV, im Osten DEKRA, in Berlin beide).
Wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, greift §19(2) StVZO und ihr braucht die technische Prüfstelle und dort dann einen amtlich anerkannten Sachverständigen (die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen dürfen im hoheitlichen Bereich nicht tätig werden, das ist eine ganz andere Baustelle).
Immer davon ausgehend, dass entweder grundlegende bauliche Änderungen vorgenommen wurden oder ihr die Fahrzeugart von "PKW" in "Feuerwehrauto" (vereinfacht gesagt) geändert haben wollt.
Wenn ihr einfach nur aus "PKW" einen "PKW mit blauen Lampen" machen wollt, kann das jeder mit §19(3)-Befugnis, das dürften die große Mehrzahl aller Leute sein, die auch Hauptuntersuchungen machen dürfen.
(ich beziehe mich auf die verkehrsrechtliche Seite, ob auf der feuerwehrrechtlichen Seite in Bayern weitere Abnahmen vorgeschrieben sind kann ich nicht sagen)
Ich vermute aber aus den bisherigen Beiträgen, dass in Bayern eben die Fahrzeugart "Feuerwehrauto" verlangt wird...
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