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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | eCall | 66 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 816221 | ||
Datum | 16.01.2016 19:35 MSG-Nr: [ 816221 ] | 10942 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. hier reagiert der Gesetzgeber aber recht schnell aber ist das überhaupt notwendig? Letztlich dürften doch im Rahmen der Gefährdungshaftung in den meisten Bundesländern schon alle Einsätze kostenpflichtig sein, die beim Betrieb von Kraftfahrzeugen notwendig geworden sind. Geschrieben von Jürgen M. wobei dieser Punkt sicherlich in Zukunft juristisch spannend werden kann. undbedingt. Ich würde spontan erstmal argumentieren, dass die Notwendigkeit eines Feuerwehr(!)-Einsatzes bei einer automatischen Notfallmeldung ohne zusätzliche Informationen nicht gegeben ist. (Putativgefahr) Die Kostenpflichtigkeit des parallel anlaufenden Rettungsdienst-Einsatzes wäre allerdings gesondert zu betrachten! Geschrieben von Jürgen M. Diese Einsatzkosten dürften dann von keiner KFZ-Versicherung gedeckt werden. Das ist ein interessanter Ansatz. Da die Feuerwehr hier (im Gegensatz zum PKW-Brand oder zu auslaufenden Betriebsstoffen) keine Gefahren abwehrt, für deren Beseitigung der Halter grundsätzlich verantwortlich wäre, könnten die Versicherungen tatsächlich die Regulierung ablehnen. Ich vermute fast, dass das Risiko "ecall-Fehlalarm" möglicherweise in Zukunft gesondert abgesichert wird. Dann aber wohl nicht in den billigsten Tarifen... | ||||
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