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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Werktage der Arbeitszeitverordnung Feuerwehr | 6 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 816602 | ||
Datum | 30.01.2016 09:26 MSG-Nr: [ 816602 ] | 2356 x gelesen | ||
Geschrieben von Mark M. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die gesetzliche Bestimmung für den Sonnabend ist. Werktag, vgl. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__3.html Wers nicht glaubt, kann ja mal Parkverbote für Werktage an Samstagen ausprobieren... Geschrieben von Mark M. Wenn der Samstag wie im Straßenverkehrsrecht ein Werktag ist, warum gilt dann 1 Fünftel? ich versteh sovieles nicht (mehr), u.a. nicht den eigentlichen Hintergrund dieser Frage... aber da wirds dann vermutlich sehr schnell wieder standespsychologisch hD vs mD, BF vs FF.... (und es ist Samstag, ich hab Zusatzdienst für einen Krankheitsausfall, wäre aber sowieso da, weil wir eine größere technische Übung haben und auch diesen Monat hab ich wieder weit mehr Stunden, als ich machen sollte) Wie groß ist denn der Arbeitsdruck WIRKLICH auf den Wachen im regulären Dienst? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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