1. Brandmeister:
Dienstgrad bei der Feuerwehr.
Unterschiede zwischen den Bundesländern, sowie zwischen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind möglich.
2. B-Mehrzweck-Strahlrohr
3. Bürgermeister
Geschrieben von Jürgen M.Und damit gehört das Geld der Gemeinde.
Tut es das wirklich?
Geschrieben von Jürgen M.Wobei das "eigene" jetzt nicht im Sinne von "besitzen" zu sehen ist.
Bist Du Dir da sicher?
Geschrieben von Jürgen M.Im Gegenzug darf man natürlich mit der Kasse kein Schindluder betreiben. Bei den Ein- und Ausgaben muss man sich dann an die geltenden Regeln und Rechte halten.
Und die besagen, dass das Konto der Gemeinde gehört, weil die Feuerwehr keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Aber das Geld auf dem Konto? Das FwG besagt, dass über die Ausgaben der Abteilungsausschuss der Feuerwehr beschließt. Der Wirtschaftsplan ist dem Bürgermeister zur Genehmigung vorzulegen. Laut Kommentar zum FwG darf ein BM zwar den Wirtschaftsplan ablehnen, er darf aber keine eigenen Festlegungen zur Verwendung des Geldes machen. Also glaube ich nicht, dass das Geld wirklich der Gemeinde gehört, sondern tatsächlich der Abteilung. Allerdings stelle ich es mir jetzt schwierig vor, am Jahresanfang in den Wirtschaftsplan einen Posten aufzunehmen "Verteilung des Geldes anläßlich der Auflösung der Abteilung". Leider lässt sich das FwG und auch der Kommentar nicht dazu aus, wem das Geld auf dem Konto gehört und was im Falle einer Auflösung einer Abteilung damit geschieht und vor allem wer darüber entscheidet.
So aus dem Bauch heraus finde ich eine abschließende Kameradschaftsveranstaltung kurz vor der Auflösung ("Italiener") für zulässig, wenn schon bekannt war, dass ein Großteil der Abteilungsangehörigen aus der Feuerwehr austreten wird. Aber da ja einige auch in der Feuerwehr geblieben sind und damit in die neue, einzige Abteilung gewechselt sind, hätte man natürlich auch einen Teil in die neue Kameradschaftskasse übertragen können.
Mich würde wirklich 'mal interessieren, was das IM zu dieser prinzipiellen Sondersituation der Auflösung einer Abteilung und dem Sondervermögen der Kameradschaftskasse sagt.
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