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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | 4530 Euro der Flachter Feuerwehr sind weg | 11 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 816654 | ||
Datum | 01.02.2016 10:11 MSG-Nr: [ 816654 ] | 3846 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas B. Mich würde wirklich 'mal interessieren, was das IM zu dieser prinzipiellen Sondersituation der Auflösung einer Abteilung und dem Sondervermögen der Kameradschaftskasse sagt. Also hier steht unter 4.1. Die Auflösung eines Sondervermögens ist im Muster nicht geregelt. Falls ein Sondervermögen, das zuvor durch Satzung gebildet wurde, nicht mehr weitergeführt werden soll, ist seine Auflösung durch Änderung der Satzung zu regeln; dazu gehört auch die Übergabe des vorhandenen Vermögens entweder an ein anderes Sondervermögen Kameradschaftspflege oder an die Gemeinde. Gruß Andi | ||||
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