Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Entwurf LBKG RLP 2015 | 30 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 817139 |
Datum | 12.02.2016 20:09 MSG-Nr: [ 817139 ] | 5699 x gelesen |
Naja, das kann man auch anders sehen.
Bekanntlich wird ja RLP von einer rot-grünen Regierung geführt, welche auch den Gesetzesentwurf eingereicht haben. In diesem ersten Entwurf wurde die Regelung zur Doppelzugehörigkeit vergessen, was zu spät bemerkt wurde. Der Gesetzesentwurf war aber schon in erster Lesung im Landtag bzw. im Anhörungsverfahren und somit war eine Änderung durch das Ministerium nicht mehr möglich ohne das man das Verfahren hätte neu anstoßen muss. Also hat man das ganze als Änderungsantrag der Fraktionen eingereicht, weil das der einzige Weg war, der unproblematisch und geräuschlos möglich gewesen ist. Somit gebührt mit 95 % Wahrscheinlichkeit nicht den beiden Fraktionen das Lob, sondern dem Ministerium, wobei die nur ihren eigenen Fehler ausgebügelt habe.
Aus meiner Sicht gebührt damit niemanden Lob. Hätte man sauber gearbeitet, dann wäre es nie soweit gekommen und ich sträube mich jemanden zu Loben oder Respekt zu zollen, der nur den eigenen Fehler ausbügelt, sonst belohnt man wenn man Fehler macht.
So zumindest sehe ich den Vorgang.
MfG
Michael
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