News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Atemschutz-Kommandogerät ? | 15 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 819028 | ||
Datum | 03.04.2016 22:53 MSG-Nr: [ 819028 ] | 3348 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sebastian K. Wer jetzt aber schon an der Zulässigkeit (oder einfach der unheldenhaften Größe) verzweifelt, für den bietet sich noch ein Punkt zum Diskutieren an: "Durch das Einsatzgewicht von unter 5 kg in Verbindung mit Druckluftflasche CFK 2 l/300 bar wird vom Träger kein Tauglichkeitsnachweis nach G26.3 gefordert." Dann diskutieren wir doch mal: Reichen würde grundsätzlich die Untersuchung nach G26.2, wenn das Gerätegewicht 5 kg nicht überschreitet. Allerdings ist vom Träger auch dieses Gerätes eine jährliche Belastungsübung zu absolvieren. Für die muss man aber 1600 Liter Atemluft haben, das geht also mit dem kleinen Gerät nicht. und jetzt? | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|