Auf Atemschutzunfaelle.de sind einige Fallbeispiele aufgeführt, wo es zu verschlossenen Ventilen kam. So selten ist das Phänomen also gar nicht, und umso verwunderlicher die Forderung in Bayern.
Allerdings, abgesehen von meiner generellen Abneigung gegen solche Leistungsabzeichen hatte ich diese Leistungsprüfung Atemschutz anfangs für noch recht praxisnah gehalten, nach dem Durchlesen der Richtlinie hat es aber doch den Anschein als wäre die Praxisrelevanz doch sehr einer möglichst einfachen Fehlerpunkteverteilung untergeordnet worden, vielleicht gehört das "Entlasten des Flaschenventils" auch dazu?
Denn auf Seite 7, Station 1 "Während der Zeitmessung", steht zum Ablauf vor der Manometerkontrolle:
Jetzt dreht der AS-TF seine Flasche(n) ganz auf, entlastet das Flaschenventil eine ½ Umdrehung...
Dann ist der Anspringdruck der Warneinrichtung zu melden, und dann:
Die Flasche(n) sind ganz auf zu drehen und dann das Flaschenventil eine viertel Umdrehung zu Entlasten.
Dieser Wechsel zwischen Viertel- und halber Drehung setzt sich auch bei anderen Stationen fort, und am Ende gibts dann - natürlich - lt. der Bewertungsbögen zwei Fehlerpunkte für "Flasche/n falsch aufgedreht".
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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