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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 829789 | ||
Datum | 03.05.2017 10:19 MSG-Nr: [ 829789 ] | 6343 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas E. Mit dem "Bundesgesetz zur Regelung des Wegerechts der Feuerwehr im Einsatz" kommen wir da leider nicht weiter. Es gibt da so einen § 38 StVO. Geschrieben von Thomas E. Und was ein Ast auf Straße ist, gab und gibt es leider gewaltige Unterschiede in der Beurteilung. Fahre jetzt schon rund zwei Jahrzehnte Einsätze. Ein Ast auf der Straße ... war in der Regel auch immer ein Ast auf der Straße. Und das haben wir mehrfach im Jahr. Natürlich kann ich auch jedesmal von der Anscheinsgefahr ausgehen und ein vollbesetzter Linienbus liegt unter einer tonnenschweren Eiche beim Stichwort "Ast auf Straße". Aber bisher haben es unsere Disponenten in der Abfrage wohl soweit richtig einordnen können. Geschrieben von Thomas E. Wo in Großstadt A die Einsatzfahrt ohne Sonderrechte Stunden dauert oder im Flächenlandkreis die Leitstelle nicht weiß das Bauer Huber am Arsch der Welt wohnt, liegt es am Einsatzleiter vor Ort solche Entscheidungen zu treffen. Um dann was? Den seit fünf Tagen voll Wasser stehenden Keller zehn Minuten eher zu erreichen mit aber einer wesentlich höheren Unfallgefährdung für die Einsatzkräfte? Wir reden hier von Lappalien. Von den Einsätzen wo wir uns immer wieder über die Vollkaskomentalität der Bürger aufregen. Das ist doch die reinste Bestätigung für den Anrufer alles richtig gemacht zu haben, wenn wir da mit Einsatzmitteln anrauschen. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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