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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit 16 mit auf einsätze fahren | 15 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830529 | ||
Datum | 31.05.2017 08:38 MSG-Nr: [ 830529 ] | 2507 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Lars P. Bald werde ich 16 und habe gehört, dass man bei der jugendfeuerwehr mit 16 Jahren mit den Erwachsenen auf einsätze fahren darf, solange man aus dem gefahren Bereich bleibt. Das regelt auch die neue " Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr - VOFF NRW " im § 11 Abs. 3: " (3) Mit dem schriftlichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten dürfen Angehörige der Jugendfeuerwehr ab dem 16. Lebensjahr auch außerhalb der Jugendfeuerwehr zu Ausbildungsveranstaltungen und im Einsatz zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden. " Wie wird in der Praxis dieser Passus gehandhabt ?: " Die Erziehungsberechtigten werden vor Erteilung ihrer Zustimmung über die Inhalte ihrer Erklärung von der Feuerwehr in geeigneter Weise informiert." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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