Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Pflicht Pflege Wartung PSA und feuerwehrtechnischem Gerät | 10 Beiträge |
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 830533 |
Datum | 31.05.2017 12:23 MSG-Nr: [ 830533 ] | 3858 x gelesen |
gesunder Menschenverstand
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo,
ich stehe momentan auf dem Schlauch.
Wo steht (für NRW) das der Feuerwehrangehörige zur Pflege und Wartung seiner persönlichen Schutzausrüstung und feuerwehrtechnischem Gerät verpflichtet ist? Oder damit pfleglich umgehen muss?
Okay, GMV scheidet aus, der steht leider nirgendwo.
Gehört das zu den Dienstpflichten, ist aber nicht extra aufgeführt?
BHKG? UVV, VOFF?
Gruß Hubert
Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz
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| 31.05.2017 12:23 |
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Hube7rt 7K., Erkelenz | |