Für die in §35(1) und (5a) genannten Bedarfsträger soll es eine pauschale Ausnahmeregelung geben, wenn das Fahrzeug nicht mit einem Beifahrer besetzt ist.
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Handyverbot am Steuer soll auf u.A. auf BOS-Funk ausgeweitet werden - war: In welchen Fahrzeugen muss der Fahrer ... - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt