Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Boppard: LZ wg. Gerätehauszustand nur noch bedingt einsatzbereit | 62 Beiträge |
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831005 |
Datum | 17.06.2017 04:48 MSG-Nr: [ 831005 ] | 7383 x gelesen |
Infos: | 21.06.17 Löschzug Buchholz der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Boppard: Einsatzfähigkeit stark eingeschränkt 17.06.17 DGUV: Sicherheit im Feuerwehrhaus 17.06.17 UK-NRW: Sichere Feuerwehr
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1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Rheinland-Pfalz:
Die ADD ist eine obere Landesbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, die als Bindeglied zwischen dem Innenministerium und den kommunalen Selbstverwaltungsbehörden agiert. Sie nimmt hierbei diverse Aufgaben in Form eines "Servicecenters" für das Innenministerium war, z. B. die Bearbeitung und Bewilligung von Zuwendungsanträgen für den Großteil der Feuerwehrfahrzeuge.
=> www.add.rlp.de
Ich würde sagen ja.
Da diese aber besonderen Recht auf Arbeitsschutz haben wären Klagen vor dem VG wohl erfolgreich.
Ich würde sagen das die Verwaltung hier mit dem Rücken zur Wand steht und ganz schnell handeln muss.
Große Preisfrage: Was sagt die ADD ( als Aufsichtsbehörde der Kommunen ) dazu?
Dies ist meine Meinung.
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