Streiche: Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Setze: Die Wahl erfolgt in Einheiten bis zu 50 Wahlberechtigten per Akklamation. Ab 51 Wahlberechtigten erfolgt die Wahl mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung. Sofern sich in der Wahlversammlung mehr als die Hälfte der anwesenden Wahlberechtigten dafür ausspricht, darf auch diese Wahl per Akklamation erfolgen.
Begründung: Analog § 40 GemO sollte die Möglichkeit bestehen, dass die Wahlberechtigten entscheiden, auf die geheime Wahl zu verzichten. Dieses Wahlprozedere ist zum einen unnötig aufwendig, zum anderen wunderbar geeignet um Porzellan zu zerschlagen. Das notwendige, besondere Vertrauensverhältnis (manche nennen es Kameradschaft) innerhalb oftmals kleiner Einheiten wird hier nicht genügend berücksichtigt.
Es gibt mittlerweile doch genug Erfahrungen quer durchs Land, wie diese Wahlen ablaufen, wenn insbesondere die kleineren Einheiten ihre Funktionsträger wählen. Praktisch gibt es nämlich nur zwei Fälle: 1. Das Wahlergebnis steht vorher fest, das Wahlverfahren wird pro forma durchgezogen, und selbst wenns dann am Ende ein, zwei Abweichler gibt läuft das i.d.R. problemlos. 2. Es finden regelrechte Kampfabstimmungen statt, Leute treten aus, die vielbeschworene Kameradschaft leidet, wunderbare Feindschaften beginnen.
Gerade in kleinen Einheiten muss man einfach so miteinander klar kommen, dass man offen abstimmt wer Funktionsträger werden soll. Alles andere ist Mist, da hilft dann auch keine geheime Wahl.
@Mitleser: Darf gerne geklaut werden. Dem LFV werd ich das mal zukommen lassen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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