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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zuständigkeit Gefahrenabwehr: Bahn ./ Kommune - war: Zugunglück ... | 10 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen | 835606 | ||
Datum | 06.12.2017 17:05 MSG-Nr: [ 835606 ] | 2753 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Thomas B. Ja, es ist die Entscheidung der Feuerwehr, ob Einsatzkräfte für das Durchführen der Bahnerdung ausgebildet werden. Stellt sich dann die Frage, wie die Kommune ein angemessene Gefahrenabwehr sicherstellt... "Zuständigkeit der Bahn" zieht da seit ~20 Jahren nicht mehr... Gruß, Thorben | ||||
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