Hallo,
Geschrieben von Sebastian L.Jetzt ist die Rede von Kombigeräten. Da mag die Entwicklung nicht viel Neues hervor gebracht haben.
Die basieren auf leistungsstärkeren Scheren. Sind also im gleichen Bereich angesiedelt.
Geschrieben von Sebastian L.Woher nimmst du deine Informationen, dass du behauptest, es hätte bei den Scheren aktuell keine deutliche Weiterentwicklung gegeben. Konntest du die neuen Geräte schon testen? Z.B. die S788 Mono?
Woraus liest du, dass ich geschrieben habe, dass es da keine deutlich Weiterentwicklung gegeben habe? Das habe ich so nicht geschrieben. Ein Großteil der Weiterentwicklung ist da aber in Messerformen geflossen. Grundlegend brauche ich aber erstmal die nötige Leistung am Gerät. Hydraulik beruht auf physikalischen Grundsätzen, den nötigen Druck im Bereich von 700bar verwenden alle Hersteller (ja ich weiß, manche gehen ein paar bar höher, andere ein paar bar niedriger). Damit sind die physikalischen Grenzen der Geräte gesetzt, insbesondere auch die groben Gewichte für bestimmte Leistungsklassen. Was sich geändert hat ist, dass schwächere Scheren eigentlich kaum noch gekauft werden, mit denen kann man auch bei modernen Fahrzeugen wenig anfangen. Wer aber vor 10 Jahren eine damalige Schere der höchsten Leistungsklasse gekauft hat, hat auch heute noch ein taugliches Gerät. Wer aber vor 10 Jahren ein Gerät der "kleinen" Klasse gekauft hat, kann bei modernen Fahrzeugen nicht mehr viel damit machen. Nur leider sehe ich an der Anzahl der S90 oder S150, die da aktuell noch auf vielen Fahrzeugen vorgehalten werden, dass sich das noch nicht rumgesprochen hat.
Und nein, ich konnte die S788 Mono noch nicht testen, insbesondere auch nicht in den Bereichen, wo man das Gerät aus der Reserve locken kann, so viele Neufahrzeuge zum zerschneiden hab ich leider nicht. Ich sehe aber zumindest aus den technischen Daten kein absolutes Alleinstellungsmerkmal gegenüber anderen Herstellern.
Geschrieben von Sebastian L.Welche einigermaßen gut wirtschaftende Kommune lässt zu, dass man leistungsmäßig absolut gleichwertige Geräte auf einem Fahrzeug doppelt beschafft, nur um Akkugeräte zu haben?
Es müssen nicht 2 Geräte auf einem Fahrzeug sein. Es dürfte auch in Bayern nicht verboten sein, Akkugeräte auf einem Fahrzeug zu verladen, das nach Norm nicht unbedingt einen Rettungssatz enthält, wenn man ein "normales" Gerät auf einem anderen Fahrzeug hat.
Gruß,
Michael
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