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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 839047 | ||
Datum | 20.04.2018 07:18 MSG-Nr: [ 839047 ] | 3387 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus K. Nur weil am Kindergarten gerade keiner über die Straße läuft (=keine Gefährdung), muss ich ja nicht mit 100 daran vorbeifahren. Ich will das gar nicht gutheißen was der Kollege vom Rettungsdienst dort gemacht hat. Zumal man auch drüber streiten kann, wie wichtig der OrGL oder ELRD wirklich ist bei bestimmten Einsatzstichwörter. Geschrieben von Markus K. Ist eben doch immer eine Einzelfallentscheidung. Wobei ich der Meinung bin, dass man sich bei Tempolimits immer etwas dabei gedacht hat und diese nicht nur zum "Abzocken" da sind, wie viele immer behaupten. Es gibt halt einfach kein Bußgeld sanktionierbaren Tatbestand im BKat. Und solange niemand tatsächlich gefährdet wurde, gibt halt auch das StGB nichts her um jemand zu sanktionieren. Anders sieht es halt aus, wenn es tatsächlich zum Unfall kommt, dann kommt die Rechtssprechung und sagt zB 20km/h sind vertretbar aber eben nicht 50 oder 100km/h übertreten. | ||||
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