Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Ausbildungs-Voraussetzungen hauptamtl. Wehrleiter | 37 Beiträge |
Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 839133 |
Datum | 25.04.2018 12:36 MSG-Nr: [ 839133 ] | 3257 x gelesen |
Infos: | 25.04.18 FW-Forum: Ausbildungsstand Wehrleiter
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Gruppenführerlehrgang Hauptamtliche Kräfte
Geschrieben von Adrian R.
Einen zukünftigen Wehrführer auf BI-Lehrgang zu schicken macht in meinen Augen wenig Sinn. Dieser ist ja darauf ausgelegt als Mannschaft zu arbeiten. Taktiklehre, Ausbilden, Recht, Personalführung etc. spielt dort keine Rolle.
Da sprichst du nur von Bayern. In einigen anderen Bundesländern gehört der B3 (inkl. Ausbilderqualifikation, Menschenführung, etc.) zur Grundausbildung BF. Aber ich kenne auch kein anderes Bundesland mit einer derartig kurzen BF-Ausbildung wie Bayern.
Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein.
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