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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Wer darf was Ausbilden (Truppmannausbildung) ? | 38 Beiträge | ||
Autor | Jens8 R.8, Weißenfels / Sachsen-Anhalt | 840639 | ||
Datum | 27.06.2018 13:02 MSG-Nr: [ 840639 ] | 3005 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sebastian K. Eine "Dorffeuerwehr mit 25 aktiven Mitgliedern" sehe ich nicht als geeignet an, diesen Lehrgang komplett durchzuführen. Das gehört eine Ebene höher. Grundsätzlich kann ich dem nicht widersprechen nur sind es dann immer noch die gleichen Ausbilder/Ausbilderebene. Geschrieben von AusbVO-FF Die Aus- und Fortbildung auf Gemeindeebene (Standortausbildung) wird in eigener Verantwortung der Gemeinden von fachlich befähigten Personen, die mindestens die Gruppenführerausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, durchgeführt. | ||||
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