Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Digitalfunk & Blackout - Antwort in einer Bundestagsdrucksache | 9 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842579 |
Datum | 05.09.2018 07:34 MSG-Nr: [ 842579 ] | 5132 x gelesen |
Infos: | 05.09.18 Bundestagsdrucksache 19/3837 vom 15.08.2018 05.09.18 Bundestagsdrucksache 18/10598 vom 09.12.2016
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Elektromagnetische Verträglichkeit
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
hallo,
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ralph Lenkert, Dr. Gesine Lötzsch,
Lorenz Gösta Beutin, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Drucksache 19/3641
In dieser Bundestagsdrucksache geht es primär um EMV ( elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln ). Aber die letzte Frage bezieht sich auf den BOS-Digitalfunk:
'Frage:
Wie lange ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines bundesweiten
Blackouts für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
(BOS) die Kommunikation mittels BOS-Funk derzeit flächendeckend gewährleistet
und wie ist der Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Bundesamts
für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zur Mindestversorgung
des BOS-Funks über 72 Stunden im Falle eines Blackouts, wie
sie in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10598 angekündigt
wurde?
Antwort
Grundsätzlich gewährleistet beim Ausfall des Versorgungsnetzes die Notstromversorgung
einen Betrieb des gesamten Digitalfunks BOS für mindestens zwei
Stunden.
Darüber hinaus haben Bund und Länder im Rahmen der sogenannten
Netzhärtung beschlossen, die Notstromversorgung nach den Empfehlungen des
Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für das BOSDigitalfunknetz
auszubauen. Im Falle eines langandauernden Stromausfalls wird
die Funkversorgung mit der GAN-Kategorie 0 (Funkversorgung mit Fahrzeugfunk)
flächendeckend für mindestens 72 Stunden gewährleistet.
Die Empfehlungen des BBK wurden für den Bereich des in der Zuständigkeit des Bundes liegenden
Kernnetzes bereits umgesetzt.
Die gemeinsam von Bund und Ländern finanzierten und verantworteten Zugangsnetze des Digitalfunks werden länderindividuell gehärtet. Bislang konnte dieses Ziel noch nicht in allen Ländern erreicht
werden. Hierfür sind weitere Maßnahmen zur Netzhärtung notwendig.
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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| 05.09.2018 07:34 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt | |