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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Warum Landesicherung für Rettungshubschrauber? | 62 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842637 | ||
Datum | 09.09.2018 15:27 MSG-Nr: [ 842637 ] | 1845 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg E. J. Bei Nutzung des Geländes einer Feuerwehr und anschließendem Weitertransport des NA und Sanitäters zum eigentlichen Einsatzort jedoch nicht, da es sich hier nur um einen Ausweichplatz für eine Außenlandung handelt, die nach der Einschätzung des Piloten direkt am Einsatzort nicht möglich ist. Du verstehst das glaube ich nicht ganz. Wie im Schreiben des LBAs geht sind Außenlandung im Einzelfall zur Rettung erlaubt. (Außerhalb des Flugplatzzwangs) Mal hier auf der Kreuzung, dort im Garten oder eben auf dem Sport oder Volksfestplatz. Landet aber regelmäßig ein Hubschrauber auf einem bestimmten Platz um von dort aus die Besatzung weiter transportiert zu werden kann hier definitiv nicht mehr vom Einzelfall geredet werden. Ich meine jetzt nicht regelmäßig im Sinne von jedes Jahr 1 oder 2 mal. Wenn aber im Monat 2 oder 3 mal dort gelandet wird ist das ganz sicher schon regelmßig. | ||||
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