News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaJobcenter fordert Geld von Feuerwehrmann13 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP845021
Datum18.12.2018 11:21      MSG-Nr: [ 845021 ]2122 x gelesen
Infos:
  • 18.12.18 FW-Forum: Feuerwehrfrau muss Hartz IV-Bezüge zurückzahlen wegen Ehrenamt!

  • Das Sozialrecht krankt v.a. daran, dass es rund um die reine Gesetzgebung sehr viele Weisungen und Auslegungshilfen gibt (und u.a. deshalb Rechtssprechung, Rechtssprechung, Rechtssprechung...).

    Geschrieben von Thorben G.vielleicht weil?:
    §11 (3) SGB II...
    Die Unterscheidung zwischen einmaliger und laufender Einnahme richtet sich nicht danach, ob die tatsächliche Zahlung einmalig oder laufend erfolgt ist, sondern nach deren Rechtsgrund. Und der ist in diesem Fall laufend (= regelmäßig) gegeben.

    Geschrieben von Thorben G. Zum anderen - stellt eine kommunale Entschädigungssatzung nicht auch eine öffentlich rechtliche Vorschrift dar?Ja, aber
    Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werdenEine pauschale Aufwandsentschädigung wird erstmal nicht zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht, sondern eben pauschal. Dafür müsste der Aufwand konkreter benannt werden, der hier entschädigt wird. Und selbst wenn man diesen Schritt noch geht, kommt die nächste Hürde: Werden pauschale Aufwandsentschädigungen bei den BOS als finanzieller Anreiz zur Mitgliedermotivation/-anwerbung einsetzt, wird man an der Stelle bejahen müssen, dass die Zahlung (mind. tlw.) auch dem selben Zweck wie das SGBII dient, weil die Mittel zum Lebensunterhalt eingesetzt werden. Und dann ist es als Einkommen zu berücksichtigen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     18.12.2018 00:32 Jürg7en 7M., Weinstadt
     18.12.2018 06:35 Volk7er 7C., Garbsen
     18.12.2018 07:06 Loth7ar 7L., Hilden
     18.12.2018 08:13 Wolf7gan7g Z7., Zwickau
     18.12.2018 09:41 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     18.12.2018 10:04 Wolf7gan7g Z7., Zwickau
     18.12.2018 08:19 Hara7ld 7S., Köln
     18.12.2018 08:24 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.12.2018 09:46 Volk7er 7C., Garbsen
     19.12.2018 22:33 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     18.12.2018 10:34 Thor7ben7 G.7, Leese OS
     18.12.2018 11:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     18.12.2018 08:55 ., Morbach

    0.193


    Jobcenter fordert Geld von Feuerwehrmann - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt