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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm - war: Dieselfahrverbote und die BOS | 90 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 845278 | ||
Datum | 30.12.2018 20:09 MSG-Nr: [ 845278 ] | 2533 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thorben G. Bis Euro 5/6? Gerade die Problemdiesel haben doch ergaunerte Einstufung nach euro 5 bzw. 6 und können damit dort weiterfahren? Die Schummel-Diesel werden über verpflichtende Nachrüstaktionen entschummelt bzw. bei Nichtteilnahme stillgelegt. Um die geht es doch bei der ganzen Fahrverbots-Thematik überhaupt nicht. (aber tröste dich, du bist bei weitem nicht der einzige, der den Unterschied nicht bemerkt hat...) Geschrieben von Thorben G. Und grandios wird das eigentor dann bei der Nachrüst-Klausel, die Realemissionen unter 150% des Grenzwerts ja zulassen soll, ausdrücklich auch für Euro 4, wenn diese die einhalten. Die sind damit dennoch ausgesperrt. Natürlich, auch das Problem hätte man gelöst wenn man sich auf weitere Plakettenfarben geeinigt hätte. Hat man aber nicht, und die betroffenen Kommunen müssen trotzdem handeln. Stuttgart hat das Problem offensichtlich eleganter gelöst als Hamburg, nämlich so: damit greifen hier automatisch auch die Ausnahmen der 35. BImSchV; weitere Ausnahmen wurden per Allgemeinverfügung geregelt (siehe hier. runterscrollen!). Damit werden im Übrigen auch die Forderungen der vfdb weitestgehend erfüllt. Was allerdings nicht so einfach funktioniert wie man sich das in Stuttgart vorstellt ist die Identifizierung der jeweiligen Abgasnorm: Da könnte z.B. "1999/96/EG;B2" stehen. Und dann? ;-) | ||||
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