Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Norm-Entwürfe zur Beladungsaktualisierung der Löschfahrzeuge | 45 Beiträge |
Autor | Lars8 R.8, Sonsbeck / Nordrhein-Westfalen | 845324 |
Datum | 02.01.2019 20:29 MSG-Nr: [ 845324 ] | 3571 x gelesen |
Wärmebildkamera
Wärmebildkamera
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tragkraftspritzenfahrzeug
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo!
Geschrieben von Sebastian K.D.h. WBK sind doch nicht bei allen derzeit laufenden Normänderungen zu erwarten, sondern evtl. Übertragungsfehler (als Copy/Paste-Anhängsel der verständlicherweise durchgehend zu ergänzenden Systemtrenner)?
Bei einer Tagung des VdF NRW im Dezember berichtete René Schubert (m. W. Obmann des zuständiges Normausschusses), dass die Aufnahme mind. einer WBK in die Pflichtbeladung aller Löschfahrzeuge (also Löschstaffel-, Löschgruppen- und Tanklöschfahrzeuge) beabsichtigt sei. Man weiß natürlich nicht, was im Zuge des Einspruchverfahrens herauskommt, aber das ist schon genau so beabsichtigt und kein Übertragungsfehler.
Die national gültige DIN für ein TSF sieht auch seit Ewigkeiten vier PA vor, von daher sehe ich auch bei diesem Fahrzeug keinen Grund, von der Idee abzuweichen.
Wenn Bayern ausnahmsweise auf Antrag auch TSF ohne PA möchte, wird die DIN darauf keine Rücksicht nehmen.
Wie bei allen aktualisierten Normen gibt es ohne Weiteres zunächst keine Pflicht zur Anpassung bei Bestandsfahrzeugen.
Viele Grüße
Lars
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Geändert von Lars R. [02.01.19 20:31] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |
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