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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Frontblitzer-Einschränkung Baden-Württemberg | 116 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 846278 | ||
Datum | 04.02.2019 10:30 MSG-Nr: [ 846278 ] | 5381 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael W. Beispiel integrierter Leuchten Hänsch Integra, zwei dieser Module an den Fahrzeugecken verbaut sind als "eine" RKL amtlich zugelassen, 270° Abstrahlwinkel, also keine gerichtete Kennleuchte. Ich sehe da in dem Dokument nichts, was den Anbau verbieten würde. Der Hersteller verrät auf seiner Homepage leider nicht die genaue Genehmigung, aber die Angaben zum paarweisen Betrieb und zum Abstrahlwinkel lassen eigentlich nur den Schluss zu, dass die Integro-Module nicht als RKL bzw complete bar sondern lediglich als half bar zugelassen sind (ja, leider gibt es die ECE-R 65 nicht auf deutsch). Damit sind sie in BaWü nicht zulässig. Auf die Auseinandersetzung des Verkehrsministeriums mit allen großen Herstellern bin ich dann mal gespannt P.S.: da der Hersteller eine Genehmigung als RKL behauptet und ich ihm keine unseriöse Werbung unterstellen will folgt er offensichtlich der Auslegung, dass auch ein half bar (Kennbuchstabe HTB) als RKL gilt. Damit dürfte dieses System natürlich so eingesetzt werden wie der Hersteller es darstellt, und damit wären auch bestimmte Systeme z. B. aus drei Paar Einzelleuchten als intersection lights zulässig. | ||||
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