Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Geschrieben von Jürgen M.Da kann man schon erwarten das die Gesellschaft dann drauf schaut das es keine Versorgungslücken gibt falls mal was gravierendes passiert.
Und damit man genau das erwarten kann, enthalten manche Feuerwehrgesetze solche schlauen Sätze wie z.B.
Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sind von dem Aufgabenträger über die gesetzliche Unfallversicherung hinaus zusätzlich in erforderlichem Umfang gegen Dienstunfälle zu versichern.
Da dieser schlaue Satz u.a. auch im § 11 Abs. 10 HBKG zu finden ist, sollte man über dieses Problem vielleicht weniger mit dem Sozialminister und der Unfallkasse, sondern mit den Aufgabenträgern quatschen. Ich würde mal mutmaßen, dass in einigen hessischen Kommunen dieses nun vom LFV propagierte Problem seit Jahren schon für relativ schmales Geld bei besserer Leistung gelöst ist. Da sollten sich die Feuerwehrangehörigen einfach mal vor Ort erkundigen, bevor es jetzt zu einer dramatischen Austritts- oder Heiratswelle in den hessischen Feuerwehren kommt.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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Geändert von Sebastian K. [12.04.19 08:39] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |